Bestätigen Sie bitte durch „Anklicken“ und „Versenden“, dass Sie diesem Rahmenvertrag beitreten wollen und die Vertragsbedingungen (siehe unten) akzeptieren.
Der Rhein-Erft-Kreis und seine Kommunen stehen zueinander in einem engen partnerschaftlichen Verhältnis.
Kreis und Kommunen teilen sich die Erledigung der Aufgaben, die von einer kreisfreien Stadt für sich allein wahrgenommen werden. Auch heute noch – nach der 1975 abgeschlossenen Gebietsreform – ist die Größe der kreisangehörigen Kommunen sehr unterschiedlich. Um der daraus folgenden unterschiedlichen Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen, erledigen größere kreisangehörige Kommunen, wie Bergheim und Kerpen, zusätzliche Aufgaben. Für die kleineren Kommunen nimmt diese der Kreis mit seiner Kreisverwaltung und den rund 1.100 Beschäftigten wahr.
Folgende Städte gehören zum Rhein-Erft-Kreis:
Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling