Ich bin Augenoptiker

Rahmenverträge

Der AOV NRW hat Rahmenverträge mit einigen Institutionen, Städten, Kreisen, Firmen über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für ihre Beschäftigten geschlossen. In diesen Rahmenverträgen sind Abgabeart und Preis auf der Basis von Höchstpreisen geregelt.
Möchten Sie an diesen Rahmenverträgen teilnehmen, ist Ihre „schriftliche“ Einverständniserklärung notwendig. Klicken Sie dazu den Rahmenvertrag, dem Sie beitreten möchten, an und nutzen Sie dort das bereitgestellte Formular.