Der AOV NRW hat Rahmenverträge mit verschiedenen Institutionen, Städten, Kreisen und Firmen über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für ihre Beschäftigten geschlossen. In diesen Rahmenverträgen sind Abgabeart und der Preis auf der Basis von Höchstpreisen geregelt.
Der AOV NRW vertritt die nordrhein-westfälischen Augenoptikerinnungen und ihre Mitgliedsbetriebe. Die Augenoptikbetriebe in NRW können den Rahmenverträgen einfach beitreten und damit Lieferant der Bildschirmarbeitsplatzbrillen werden. Damit ist eine bestmögliche individuelle Versorgungslösung Ihrer Beschäftigten bei der Wahl des Augenoptikers gewährleistet, denn diese können so weiterhin zu ihrem „Stammoptiker“ gehen.
Möchten auch Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen schließen?
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