Bildschirmarbeitsplatzbrille

Bei der Arbeit an Bildschirmen werden unsere Augen stark gefordert. Um konzentriert und beschwerdefrei durch den Arbeitstag zu kommen, kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille sinnvoll sein. 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Dir rechtliche Grundlage für die Versorgung mit dieser notwendigen Sehhilfe bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beziehungsweise die Verordnung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV). Der AOV NRW steht hinter dieser Notwendigkeit und macht es Abeitgebern, die interessiert sind, über den Abschluss von Rahmenverträgen leichter, ihre Verpflichtung zu erfüllen. Dadurch eröffnen wir Augenoptikern einen umfassenden Marktzugang und gewährleisten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die freie Auswahl unter den Vertragspartnern.

Augenoptiker haben die Möglichkeit, sich den bestehenden Rahmenverträgen anzuschließen.

Auf diesen Seiten finden Sie die bestehenden Rahmenverträge und Beitrittsmöglichkeiten für Augenoptiker. Außerdem finden Kunden auf diesen Seiten alle angeschlossenen Arbeitgeber und gelangen über die Suchfunktion zu Kooperationspartnern in ihrer Nähe.