Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 nicht verlängert. Die Empfehlungen sind daher Ende März ausgelaufen.
Vor dem Hintergrund der sich immer weiter ausbreitenden Corona-Pandemie hatte der GKV-Spitzenverband im März 2020 Handlungsempfehlungen mit seinen Mitgliedskassen abgestimmt, um weiterhin einen reibungslosen Versorgungsprozess bei Hilfsmitteln und zusätzlichen Leistungen, wie z.B. Reparaturen, sicherzustellen.
Der GKV-Spitzenverband sieht aktuell keine Notwendigkeit für eine Fortführung dieser in den Corona-Empfehlungen vorgesehenen Maßnahmen.
So ist z. B. eine ärztliche Brillenverordnung (wieder) nur 28 Tage gültig, der Kunde muss also innerhalb
dieser Frist mit Ihnen in Kontakt kommen. Auch die Möglichkeit, eine ärztliche Verordnung nachzureichen, ist mit dem Auflaufen der Empfehlungen nicht mehr möglich.
Quelle: AOV NRW / GKV
Veröffentlicht: 5. April 2022
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