Grundsätzlich befürworte der Bundesrat die Ziele des Entwurfs, berufliche Kenntnisse von langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung anzuerkennen und diesen Personen hiermit eine verbesserte Berufsperspektive zu schaffen. Der Bundesrat verlange jedoch Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Das geht aus einem Schreiben des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hervor.
Die Qualität der Berufsausbildung und der Vorrang der beruflichen Ausbildung müssten weiterhin oberste Priorität behalten. Analog zur Forderung der Arbeitgeberverbände fordere der Bundesrat die Einführung einer Altersgrenze von 25 Jahren. Zusätzlich solle die Zeit der Berufserfahrung vor einem Validierungsverfahren mindestens das Zweieinhalbfache der Regelausbildungsdauer betragen. Für die Augenoptik wären damit 7,5 Jahre – statt wie im Gesetzentwurf vorgesehen 4,5 Jahre – Berufserfahrung erforderlich, um zum Validierungsverfahren zugelassen zu werden.
Im nächsten Schritt werde sich die Bundesregierung mit den Vorschlägen des Bundesrates befassen und den Gesetzentwurf dann in den Bundestag einbringen. Sofern dieser dem Entwurf zustimmt, wird der Bundesrat dazu erneut und abschließend beraten.
Veröffentlicht 03. Apil 2024
Quelle: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)