Werden Sie Mitgestalter

Ehrenamtliches Engagement in den Innungen und beim AOV NRW

Die Innungen genauso wie der AOV NRW leben durch das ehrenamtliche Engagement der Kollegen. Gemeinsam den Beruf gestalten und die gewerblichen Interessen der Mitglieder zu fördern - das ist das Ziel.

Sie haben Interesse an einem Ehrenamt? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten.

Welche Ehrenämter gibt es?

Im Vorstand der Innungen und des Verbands sind sämtliche Funktionen ehrenamtlich besetzt. Dazu gehören: der Vorsitzende (AOV NRW), der Obermeister (Innung), der Lehrlingswart (Innung), die jeweiligen Stellvertreter und Vorstände. Darüber hinaus werden Ausschüsse gebildet, in denen eine ehrenamtliche Mitwirkung möglich ist.

Ein mit Blick auf die Zukunft wichtiger Ausschuss in der Innung ist der Gesellenprüfungsausschuss. Dieser übernimmt die Durchführung von Gesellenprüfungen. Die ehrenamtlichen Prüfer, die aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrkräften der Berufskollegs bestehen, planen Inhalte und Organisation und nehmen die Prüfungen ab.

Aufgabenerstellungsausschuss des AOV NRW

In §18 Abs.2 der Gesellenprüfungsordnungen der Handwerkskammern in NRW ist beschrieben, dass, wenn überregionale Prüfungsaufgaben in der Gesellenprüfung zum Einsatz kommen, diese von einem überregionalen Aufgabenerstellungsausschuss erstellt und von den Prüfungsausschüssen übernommen werden müssen. Dieser Aufgabenerstellungsausschuss besteht in NRW aus 12 Personen, ist paritätisch (gleiche Anzahl Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Lehrer) besetzt und wird von der Delegiertenversammlung des Augenoptiker- und Optometristenverbandes (AOV) NRW gewählt.

Der Aufgabenerstellungsausschuss trifft sich zwei Mal im Jahr und beschließt die im Folgejahr durchzuführenden theoretischen und praktischen Prüfungsaufgaben.

Gesellenprüfungsausschuss der Innungen

Der Gesellenprüfungsausschuss gehört zu den in der Satzung jeder Innung verankerten „ständigen“ Ausschüssen.

Die Gesellenprüfungsordnungen der Handwerkskammern in NRW regeln in den §1-6 die Errichtung und Zusammensetzung von Gesellenprüfungsausschüssen und Prüferdelegationen. Gesellenprüfungsausschüsse wie auch Prüferdelegationen bestehen aus drei Personen und müssen paritätisch (je ein Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Fachlehrer) zusammengesetzt sein.

NRW wird in sechs Prüfbezirke mit je einem Gesellenprüfungsausschuss und einer unbestimmten Anzahl von Prüferdelegationen unterteilt. Die Prüfbezirke sind Dortmund/Arnsberg, Münster, Ostwestfalen Lippe, Düssel-Rhein-Ruhr, Köln und Aachen.

Die Arbeitnehmervertreter werden vom Gesellenausschuss, die Arbeitgebervertreter von der Innungsversammlung jeder Innung gewählt. Die Lehrervertreter werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde von den Handwerkskammern berufen.

Die Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen nehmen die Gesellenprüfungen Teil 1 im Frühjahr so wie die Gesellenprüfungen Teil 2 im Sommer und Winter jeden Jahres ab. Die Mitwirkung ist nach der Wahl freiwillig, das heißt, wenn ein Mitglied zu einer Prüfung nicht erscheinen kann, stellt das kein Problem dar.

Berufsbildungsausschuss der Innungen

Der Berufsbildungsausschuss ist ein in der Satzung jeder Innung verankerter „ständiger“ Ausschuss. Der Ausschuss hat nach Maßgabe der für die Berufsbildung geltenden Vorschriften alle Angelegenheiten, welche die Berufsbildung betreffen, zu beraten. Er besteht aus einem Vorsitzenden und, je nach Satzung, einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Die Arbeitgebervertreter werden von der Innungsversammlung, die Arbeitnehmervertreter werden von der Gesellenversammlung gewählt.

Rechnungsprüfungsausschuss der Innungen

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein in der Satzung jeder Innung verankerter „ständiger“ Ausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus mindestens zwei Innungsmitgliedern (Arbeitgebern), welche nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er hat die Rechnungs- und Kassenführung sowie die Jahresrechnung der Innung zu prüfen und vor der Innungs- bzw. Vertreterversammlung zu berichten.

Die „Rechnungsprüfung“ findet einmal im Jahr für einen Tag statt. Zusätzlich kommt noch die Teilnahme an der Innungs- bzw. Vertreterversammlung für den „Kassenbericht“ hinzu.

Ausschuss zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten der Innungen

Der Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden gehört zu den in der Satzung jeder Innung verankerten „ständigen“ Ausschüssen. Er ist ein freiwillig zu bildender Ausschuss, aber jede Innung in NRW hat einen Schlichtungsausschuss.

Der Ausschuss kann, wenn zum Zeitpunkt der Streitschlichtung noch ein Ausbildungsverhältnis besteht, von Auszubildenden sowie auch von Ausbildern angerufen werden. Der Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, wobei der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt haben und die Beisitzer je ein Arbeitgeber der Innung und ein Arbeitnehmer sein muss.

Der Zeitaufwand richtet sich nach der Anzahl der Lehrlingsstreitigkeiten. In den vergangenen zehn Jahren wurde die Ausschüsse in NRW fünf Mal angerufen. In zwei Fällen kam es zur Verhandlung.

Gesellenausschuss der Innungen

Der Gesellenausschuss gehört zu den in der Satzung verankerten „ständigen“ Ausschüssen. Er dient dem Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den arbeitgebenden Innungsmitgliedern und den bei ihnen beschäftigten Meistern und Gesellen. Der Gesellenausschuss hat die Arbeitnehmermitglieder der Ausschüsse zu wählen, bei denen die Mitwirkung der Arbeitnehmer durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist. Der Gesellenausschuss ist an vielen Entscheidungen der Innungsversammlung oder des Vorstandes der Innung, welche auch die Arbeitnehmer betreffen, zu beteiligen.

Der Gesellenausschuss besteht aus drei Personen und wird von der Gesellenversammlung aus allen bei den Innungsmitgliedern beschäftigten Gesellen und Meistern in Präsenz gewählt. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden (Altgesellen), einen Schriftführer und deren Vertreter.

Der Zeitaufwand ist unterschiedlich und kann zwischen einem und zwei Tagen im Jahr liegen.

Kann ich von einem Ehrenamt profitieren?

Diese Frage kann ganz klar mit "Ja" beantwortet werden. Als Ehrenamtsträger gehören sie zum Beispiel zu dem Kreis, der immer als erster über alles Wichtige informiert ist. Außerdem erweitern Sie unter anderem durch Ihr Eherenamt ihr Netzwerk aus Kollegen, Industriepartnern und auch Pressevertretern.

Was bringen Sie mit?

  • Lust, etwas zu bewegen: Wenn Sie die Zukunft des Berufes mitgestalten möchten, Interesse haben, sich für andere zu engagieren, bereit sind, sich in verschiedene Themen einzuarbeiten - kurz, wenn Sie einfach Lust haben, gemeinsam mit anderen leidenschafttlichen Augenoptikern und Optometristen an einem Ziel zu arbeiten und Ihren Beruf weiterzubringen, dann ist das Ehrenamt das Richtige für Sie.
  • Etwas Zeit: Der zeitliche Aufwand für ein Ehrenamt unterscheidet sich je nachdem, welche Aufgabe Sie haben. Abgesehen von den Führungsfunktionen (Vorsitzender, Obermeister, Lehrlingswart) binden die anderen Ämter weniger Zeit. In der Coronazeit haben sich auch digitale Sitzungen etabliert, sodass eine Teilnahme oftmals leichter möglich ist, da eine Anreise entfällt.
  • Sie sind Augenoptiker: Für einige Positionen ist es notwendig, dass Sie Unternehmer sind. Andere Ehrenämter können Sie auch als Angestellter ausüben. Sprechen Sie uns an.

Sie möchten mehr erfahren zu den verschiedenen Möglichkeiten und den jeweiligen Voraussetzungen und Wahlen? Nutzen Sie gern das Kontaktformular und schreiben Sie uns eine Nachricht.