Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung auf Basis der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung
Nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung als Teil der praktischen Ausbildung weiterhin erlaubt. Mit Blick auf die hierbei einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregelungen nehmen wir bereits seit Mai 2020 eine Teilnehmerreduzierung bis zu 50% und eine Verkürzung der Lehrgänge vor. Durch diese Maßnahmen verschieben sich die zunächst geplanten Zeiten der Lehrgangsblöcke erheblich.
Bitte achten Sie auf weitere Informationen von Ihrem Augenoptiker- und Optometristenverband NRW.
Für Rückfragen steht Ihnen Achim Schaffrin unter 0231 5522-102 jederzeit zur Verfügung.