Bestätigen Sie bitte durch vollständige Angabe Ihrer Daten und „Versenden“, dass Sie diesem Rahmenvertrag beitreten wollen und die Vertragsbedingungen (siehe PDF-Anhänge) akzeptieren. Vertragspartner für diesen Rahmenvertrag können nur Augenoptikfachgeschäfte werden. Private und Fake-Anmeldungen werden gelöscht.
Nach erfolgreichen Gesprächen ist es uns gelungen, mit dem Kreis Borken einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für die jeweiligen Beschäftigten abzuschließen, die in der Abgabeart und Preis auf der Basis von Höchstpreisen geregelt werden. Da es sich hier um einen Rahmenvertrag handelt, benötigen wir Ihre „schriftliche“ Einverständniserklärung zur Teilnahme und entsprechender Abgabe unter den ausgehandelten Konditionen. Nutzen Sie für die Teilnahme das untenstehende Formular.
Der Kreis Borken übernimmt für seine 17 Kommunen teilweise örtliche und überörtliche Aufgaben. Folgende Städte und Gemeinden gehören zum Kreis Borken:
Stadt Ahaus, Stadt Bocholt, Stadt Borken, Stadt Gescher, Stadt Gronau, Gemeinde Heek, Gemeinde Heiden, Stadt Isselburg, Gemeinde Legden, Gemeinde Raesfeld, Gemeinde Reken, Stadt Rhede, Gemeinde Schöppingen, Stadt Stadtlohn, Gemeinde Südlohn, Stadt Velen und Stadt Vreden.