ZVA Meldung an die Publikumsmedien: Augenoptik nicht eingeschränkt

ZVA Meldung an die Publikumsmedien: Augenoptik nicht eingeschränkt

Stand 07.12.2021

Augenoptik nicht gleichgestellt mit Einzelhandel

In einer gestern (6. Dezember 2021) an die Publikumspresse versandten Meldung informiert der ZVA darüber, dass Augenoptiker nicht von den aktuell für den Einzelhandel geltenden Einschränkungen betroffen sind.

In der Meldung heißt es: "Auch in Pandemiezeiten ist die regelmäßige Überprüfung des Sehvermögens sowie die Versorgung mit Brillen, Kontaktlinsen oder vergrößernden Sehhilfen wichtig und unerlässlich. Augenoptiker und Optometristen sind wichtige Gesundheitsdienstleister. Sie hatten während der Lockdowns durchgehend geöffnet und können auch aktuell uneingeschränkt aufgesucht werden.

Augenoptiker und Optometristen arbeiten nah am Kunden, weshalb vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus noch strengere Hygiene- und Schutzbestimmungen gelten als vor Pandemiezeiten. Ein Besuch bei den Fachleuten für gutes Sehen und Augengesundheit ist deshalb auch aktuell sicher und muss nicht verschoben werden. Die Dienstleistungen der Gesundheitshandwerke wie der Augenoptik werden als medizinisch notwendig angesehen. Sie müssen deshalb für alle, etwa auch für Berufsgruppen wie Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige der Feuerwehr oder Polizei, wohnortnah verfügbar sein. Denn: Ein schlechtes Sehvermögen kann nicht nur den individuellen Gesundheitszustand beeinträchtigen, sondern auch die Berufsausübung oder die gesellschaftliche Teilhabe einschränken. Gute Sicht trägt außerdem zu einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr bei – gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit.

Entgegen den Maßnahmen, die unter anderem aktuell für den Einzelhandel gelten, ist die Augenoptik als Gesundheitshandwerk beispielsweise von der 2G-Regelung ausgenommen. Eine Terminvereinbarung zum Sehtest, zur Brillenanprobe oder zum Beratungsgespräch ist dennoch empfehlenswert, um die Kundenanzahl im Geschäft zu begrenzen und Wartezeiten zu vermeiden."

Eine Terminvereinbarung ist selbstverständlich nicht verpflichtend. Auch möchten einige Kollegen die Laufkundschaft nicht mit einem Hinweis auf Terminvereinbarungen verunsichern, da diese als verpflichtend falsch verstanden werden könnte. Es ist aber wohl nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Meldung des ZVA nun alle Kunden denken, dass eine Terminvereinbarung nötig sei. Im Zweifel werden die Kunden in Ihrem Geschäft anrufen und sich vergewissern. Wer sichergehen möchte, kann aber auch mit Schildern darauf hinweisen, dass ein Besuch beim Augenoptiker sowohl mit Termin als auch spontan möglich ist. Hier bietet auch beispielsweise der AOV NRW Mitgliedsbetrieben ein entsprechendes Poster an.

Quelle: AOV NRW / ZVA

Veröffentlicht: 07. Dezember 2021