Der AOV informiert: Änderung der DIN-Norm für Verbandskästen in Betrieben

Der AOV informiert: Änderung der DIN-Norm für Verbandskästen in Betrieben

Machen Sie Ihren Verbandskasten fit

Zum Ende des vergangenen Jahres wurden die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) angepasst. Danach hat sich der vorgeschriebene Inhalt von Verbandskästen geändert.

Aufgrund der Änderung der Norm gibt es keine Nachrüstungs- oder Austauschpflicht. Sie können den Inhalt Ihres Verbandskastens bis zum Ablaufdatum weiterverwenden. Vorhandene Verbandkästen können aber ohne großen Aufwand nachgerüstet werden. Neue Kästen müssen dann der neuen Vorgabe entsprechen.

Auf einen Blick

  • Das Pflastersortiment wurde um 50 Prozent aufgestockt.
  • Ergänzt wurden 4 Feuchttücher für die unverletzte Haut.
  • Auf Initiative des Gesetzgebers wurden zudem 2 Stück dreilagiger Mund-/Nasenschutz nach Typ 1 DIN EN 14683 hinzugefügt, staubgeschützt verpackt.

Quelle: AOV NRW

Veröffentlicht: 15. März 2022

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