Zum Ende des vergangenen Jahres wurden die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) angepasst. Danach hat sich der vorgeschriebene Inhalt von Verbandskästen geändert.
Aufgrund der Änderung der Norm gibt es keine Nachrüstungs- oder Austauschpflicht. Sie können den Inhalt Ihres Verbandskastens bis zum Ablaufdatum weiterverwenden. Vorhandene Verbandkästen können aber ohne großen Aufwand nachgerüstet werden. Neue Kästen müssen dann der neuen Vorgabe entsprechen.
Quelle: AOV NRW
Veröffentlicht: 15. März 2022
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