Das Land NRW hat mit Wirkung ab 16. Januar 2022 eine geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) veröffentlicht.
Die Änderungen beinhalten kürzere Fristen für die Isolation und die Quarantäne, frühere Möglichkeiten der Freitestung aus Isolation und Quarantäne und Ausnahmen von der Quarantäne. Die Regelungen gelten automatisch auch für Isolierungs-und Quarantäneanordnungen der Behörden, die bereits ergangen sind und noch die bisherigen Fristen und Regelungen vorsehen.
Näheres erfahren Innungsmitglieder in der Geschäftsstelle.
Quelle: AOV NRW
Stand: 17. Januar 2022