Der AOV informiert: Keine Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2022

Der AOV informiert: Keine Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2022

Sonderregelung läuft aus

In den vergangenen beiden Corona-Jahren wurde Unternehmen, die wirtschaftlich besonders hart von der Pandemie getroffen wurden, eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen unter Verzicht auf die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ermöglicht. 2022 geht das nicht mehr.

Für 2022 hatten sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) ebenfalls dafür eingesetzt, dass die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2022 von der Finanzverwaltung erstattet bzw. ausgesetzt wird.

Das Bundesfinanzministerium hat diesem Ersuchen nicht zugestimmt. Verwiesen wird aber auf die Möglichkeit der Steuerstundung. Für besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen besteht die Möglichkeit der zinslosen Stundung fälliger Steuern bis zum 31. März 2022.

Veröffentlicht: 24. Februar 2022