Nach zehn Jahren konnten der europäische Augenoptikerverband ECCO und auf nationaler Ebene der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) bei der Einordnung von Fluoreszein einen großen Erfolg erzielen.
"Die Klassifizierung der Fluoreszein-Streifen als Medizinprodukt sichert die Versorgung der Kunden mit formstabilen Kontaktlinsen und zeigt einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Berufsverbände auf allen Ebenen ist," betont Ute Limberg, Geschäftsführerin Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW).
Im aktuell veröffentlichten „Leitfaden zur Abgrenzung zwischen Medizinprodukten und Arzneimitteln gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte“ wird klargestellt, dass Fluoreszein-Streifen, die nur für die Anpassung von Kontaktlinsen eingesetzt werden, als Medizinprodukte und nicht als Medikamente anzusehen sind.
Quelle: AOV NRW
Veröffentlicht: 02. Mai 2022
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