Die Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale

AOV begrüßt Einsatz des ZDH

Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für die 300 Euro Energiepreispauschale. Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten das Geld ab September mit der Lohnabrechnung auszahlen. Der Einsatz des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) führte dabei zu einer wichtigen Entlastung für Arbeitgeber.

Arbeitgeber müssen die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro (brutto) abwickeln. Das bedeutet, das bisher getätigte Lohnsteuerabzüge nachträglich geändert werden müssen. Wichtig an dieser Stelle: Der Arbeitgeber muss diesbezüglich nicht in Vorleistung gehen. Das hat der ZDH in mehreren Gesprächsrunden erreicht. Eine solche Vorfinanzierung war zunächst vorgesehen. Jetzt erfolgt bei der Auszahlung der Energiepreispauschale im September eine Verrechnung mit der Lohnsteuer-Anmeldung zum 10. September für den August 2022.

Der Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW) begrüßt den Einsatz des ZDH. Dadurch wurde eine erhebliche Belastung für Arbeitgeber vermieden.

Informationen zur Energiepreispauschale sowie deren Abwicklung erhalten Innungsmitglieder in ihrer Geschäftsstelle. Außerdem hat das Bundesfinanzministerium eine ausführliche FAQ-Liste erstellt.

Veröffentlicht: 14. Juli 2022

Quelle: AOV NRW

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