Stand 03.03.2022
Es ist Ihnen vielleicht schon aufgefallen: Wenn Sie WhatsApp öffnen steht da jetzt „Meta“. Das liegt daran, dass der Facebook-Konzern, zu dem der Dienst WhatsApp gehört, seinen Namen in eben dieses „Meta“ geändert hat. Das hat Auswirkungen auf Ihre Datenschutzerklärungen.
In den USA wurde der Unternehmensname bereits vergangenes Jahr angepasst, in Europa gilt die Namensänderung nun seit Januar 2022.
Für Unternehmen, die in sozialen Netzwerken präsent sind oder andere Dienste von Meta nutzen, wirkt sich dies auf die entsprechenden Datenschutzklauseln aus. Es ist daher empfehlenswert, die bestehenden Rechtstexte zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Folgende Dienste sind betroffen:
Die Verwendung des korrekten Unternehmensnamens ist wichtig. Sie vermeiden so das Risiko, dass Betroffene oder auch Wettbewerber gegen Ihre nicht korrekte Datenschutzerklärung vorgehen.
Es stellt sich auch die Frage, warum muss der Name in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden? Der Name wird dort zum Beispiel deswegen aufgeführt, damit klar ist, an wen die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt.
Prüfen Sie also am besten Ihre Datenschutzerklärungen zeitnah und setzen Sie möglicherweise nötige Änderungen direkt um.
Quelle: AOV NRW
Veröffentlicht: 3. März 2022
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