Abrechnungen mit den vdek-Kassen

Vor Kurzem berichteten wir darüber, dass der Verband der Ersatzkassen (vdek) beschlossen habe, für die Abrechnung bei Folgeversorgungen eine augenärztliche Verordnung zu verlangen. Der ZVA hatte angekündigt, dagegen vorzugehen. Der AOV NRW hat nachgefragt.

Jüngst erklärte nun der Verband der Ersatzkassen gegenüber dem ZVA, die Abrechnungen von Augenoptikern bei Folgeversorgungen auf Grundlage von Berechtigungsscheinen zuzulassen, wie wir aus zufälliger Quelle erfuhren.

Vorausgegangen war ein Schreiben des ZVA an den vdek, den Zwang einer ärztlichen Verordnung bei einer Folgeversorgung aufzuheben und sich den aktuellen Regeln der Hilfsmittelrichtlinie zu unterwerfen.

Quelle: AOV NRW

Stand: 22. Dezember 2021