Bettensteuer in Dortmund: Schlag ins Gesicht für ausbildende Betriebe im Augenoptikerhandwerk

Bettensteuer in Dortmund: Schlag ins Gesicht für ausbildende Betriebe im Augenoptikerhandwerk

Es ist leider kein Aprilscherz

Ab dem 1. April 2023 gilt in Dortmund die sogenannte Bettentsteuer auch für Übernachtungen für berufliche Reisen. Darunter fallen auch Teilnehmer der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Bildungszentrum Dortmund. Während Bund und Land sich bemühen, Anreize für eine Ausbildung zu schaffen und insbesondere Ausbildungsbetriebe zu entlasten, fühlt es sich an, als werfe eine einzelne Kommune den Betrieben nun Knüppel zwischen die Knie. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist der Dortmunder Beschluss nicht nachvollziehbar. Wurde der Ausbildungsbereich übersehen?

Der Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW) hat darauf reagiert. Mit einem klaren Statement wandte sich der Landesinnungsverband an die Presse.

„Die Bettensteuerausweitung, die die Stadt Dortmund mit Geltung ab dem 1. April 2023 beschlossen hat, ist ein Schlag ins Gesicht für alle ausbildenden Betriebe. Denn unter die beruflich veranlassten Übernachtungen, die nun auch besteuert werden, fallen nicht nur Geschäftsreisen von Unternehmern, sondern auch die Teilnehmer unserer überbetrieblichen Ausbildungen. Während also beispielsweise Studenten entlastet werden, wird eine Ausbildung durch eine weitere finanzielle Belastung erneut unattraktiver und schwerer zu stemmen. Das ist eine Frechheit“, so Thomas Heimbach, Vorsitzender des AOV NRW. „Es steht zu befürchten, dass sich eine Steigerung der Kosten durch diese Bettensteuer negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen auswirkt. Zunächst dachte ich an einen Aprilscherz, als ich von der Ausweitung gehört habe. Angesichts der vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, die Bund und Land zur Sicherung des Nachwuchses auch im Handwerk ergreifen, konnte ich mir nicht vorstellen, dass sich die Bettensteuer auch auf Personen in der Ausbildung beziehen kann. Eine Ausnahmeregelung hat der Rat der Stadt bei seiner Beschlussfassung allerdings nicht formuliert“, so Thomas Heimbach weiter.

Veröffentlicht: 29. März 2023

Quelle: AOV NRW

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